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Wir sind eine kleine Werbeagentur aus Wien, aber wir bringen eine Erfahrung von mehr als sieben Jahren auf den Markt. Wir waren nicht nur in der Werbebranche für die rumänischen, österreichischen und amerikanischen Märkte tätig, sondern auch für Kunden weltweit. Unsere Stärken sind Grafikdesign und Webdesign, aber wir haben eine umfangreiche Erfahrung mit interaktiven Medien. Eines der wichtigsten Produkte dass wir empfehlen, ist unser E-Magazin welcher die Flash-Technologie nutzt.

Wir arbeiten mit vielen Partner aus Osteuropa, insbesondere aus Rumänien spezialisiert auf Webdesign & Grafikdesign, 3D Animation und Programmierung, Flash, Logodesign, Java, Printdesign,E-commerce, Online Shops, Videobearbeitung und vieles mehr. Aufgrund der Vielfalt von erfahrenen Partner die auf billigere Märkte arbeiten, und das breite Spektrum der Dienstleistungen die wir abdecken, bieten wir erhebliche Preisvorteile im Vergleich zu anderen Agenturen.
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Hier können Sie einige der Dienstleistungen die wir anbieten finden. Es kann sein dass Sie ein Projekt haben, und die Dienstleistung die Sie suchen in dieser Liste nicht finden, schreiben Sie uns aber bitte trotzdem, weil wir Ihr Projekt wollen und brauchen. Wir möchten dass Omnis7 die Lösung für Ihr Projekt ist.
Die Werbung ist eine Form der Kommunikation welche die Zuschauer, Leser oder Hörer davon überzeugen will, einige Maßnahmen zu ergreifen. Sie umfasst viele Formen und benutzt viele Werkzeuge; eines der bekanntesten ist das Design in seiner allgemeinen Form. Der Begriff "Design" ist so eine umfangreiche Definition, dass wir sie nicht in einem Satz kondensieren können. Design kann die Herstellung eines einfachen Gegenstandes bedeuten, oder die Art wie wir unsere tägliche Routine leben und planen, aber für uns im Zusammenhang mit Werbung bedeutet es auffällige Grafiken für unsere Kunden zu erstellen.
Das wesentlichste Merkmal der Interaktivität ist, dass sie wechselseitig ist. Das Medium kommuniziert mit einem Programm, Maschine oder ein Objekt, wo jeder von ihnen eine mehr oder weniger aktive Rolle nimmt. Jede Schnittstellenart zwischen dem Publikum und dem Medium kann interaktiv sein. Wir bieten interaktive Lösungen jeglicher Art, außer wir können Sie nicht zur Mars strahlen (noch nicht)
Die Absicht bei der Erstellung einer Website für Sie oder Ihre Firma, ist Ihre Dienstleistungen oder Produkte oder einfach sich selbst in die gängigste Methode heutzutage, darzustellen. Ihre Web-Präsenz ist ein entscheidender Punkt, wenn Sie ein neues Unternehmen gründen, weil wenn Sie es nicht haben, dann werden Sie als "unprofessionell" gezeichnet. Wir erstellen maßgeschneiderte Designs und wir optimieren jedes einzelne Bild und Text für das Web, damit die Website reibungslos läuft.
Broschüren kommen in verschiedenen Formen: von einfache Broschüren, bi-fold, tri-fold bis zu aufwändigen Präsentationen. Wir werden das Layout und einige Beispiele für Sie zur Auswahl erstellen, und wechseln dann zu das endgültige Design. Wir möchten, dass Sie eine hervorragende Broschüre von uns erhalten, um es Ihren potenziellen Kunden zu präsentieren.
Flugblätter sind einfach an Kunden und Geschäftspartner auszuteilen und sie stellen auf einfache Weise Informationen und Aktionen dar. Die Gestaltung eines Flyers ist schnell und effizient, da in kürzester Zeit eine angemessene Menge an Informationen auf Papier komprimiert werden kann.
Um ein professionelles Aussehen und Gefühl für Ihre Produkte zu verleihen benötigen Sie einen professionellen Etiketten-Design. Kunden sind von Ihren Produkt mehr angezogen, wenn das Etikett zuverlässig und originell ist. Unsere Designer werden Ihr Logo nutzen um ein personalisiertes Etikett zu gestalten, dass Ihre Produkte und Geschäftsmodelle repräsentiert. Um für Ihre Kunden ,Ihrem Produkt und Unternehmen treu zu bleiben,benötigen Sie einen hervorragenden Etikett.
Briefpapier ist ein personalisiertes Schreibmaterial wie z.B: Briefumschläge, Hochzeit Einladungen, Grußkarten, Firmenbriefpapiere und vieles mehr. Das Briefpapier ist ein Schlüsselelement in Ihrer Firmenwerbung und durch sie sprechen Sie Ihrer Kunden in einer professionellen Weise an. Wir bei Omnis7 erstellen maßgeschneiderte Briefpapiere durch unsere talentierten und erfahrenen Designern.
Postkarten sind ein effektiver Weg, um Ihre Kunden daran zu erinnern, dass Sie existieren und dass Sie sich um sie kümmern. Postkarten bieten nicht viel Platz für Informationen, deshalb kann unser Designteam eine Postkarte, die eine kurze und freundliche Nachricht hat, für Sie gestalten. Jeder liebt es Briefe zu bekommen, und Postkarten sind ein guter Weg um Ihr Business zu fördern.
Poster sind große visuelle Werbung en, auf Papier entworfen und in der Regel an einer senkrechten Fläche angehängt. Sie können sowohl Grafik-und Textelemente enthalten, und sie müssen groß sein um Aufmerksamkeit zu erzeugen. Dies ist keine leichte Aufgabe und bestimmte Regeln müssen befolgt werden, aber wir bei Omnis7 haben eine große Menge an Fachwissen und Ressourcen, um ein großes Poster für Sie zu entwerfen.
Eine Präsentationsmappe enthält alle wichtigen Informationen über Ihr Unternehmen an einem Ort. Sie können es auf Messen verteilen oder einfach an Ihre Kunden schicken. Eine Präsentationsmappe kann verschiedene andere Branding Medien wie Broschüren, Visitenkarten, Briefpapier und so weiter, enthalten. Das Tolle daran ist, dass es grundsätzlich alle beliebige Arten von Dokumenten enthalten kann, ohne es neu zu gestalten.
Handbücher helfen Ihre Kunden, Ihren Produkt besser zu verstehen. Der Entwurf eines Handbuchs erfordert intelligentes Denken, gründliche Recherchen und auch ein gradliniges Design. Unser Designteam wir daran arbeiten, bis Sie 100% zufrieden sind, so dass Ihr Handbuch leicht verständlich und kundenfreundlich ist.
Beachten Sie, dass ein Menü einfach und leicht zu lesen sein soll, weil die meisten Kunden die Ihren Menü lesen bereits an Ihren Produkten interessiert sind, so dass Ihr Menüdesign Ihre Kunden dazu bringt Ihre Produkte zu bestellen und treu zu bleiben. Unser Designteam wird Ihnen Designvorschläge zur Verfügung stellen, und wir betrachten die Arbeit vollendet erst nachdem Sie 100% zufrieden sind
Der Geschäftsbericht braucht zwei Faktoren, um effizient zu sein: ein tolles Design und interessante Inhalte. Unsere Designer können Ihre Jahresberichte so gestalten damit diese ein Gefühl von Professionalität und Qualität aufweisen.
Um sofortige öffentlichen Anerkennung zu gewinnen, brauchen Sie ein Logo. Dieses Logo wird entweder nur eine Grafik sein, oder es wird eine Kombination von Zeichen oder Symbole mit den Namen Ihrer Firma sein. Sie können Ihr Logo auf praktisch alles von der Visitenkarte bis T- shirts und Fahrzeuge versehen. Ihr Logo ist der stille Sprecher des Unternehmens.
Die Unternehmensidentität ist die Seele und die Persönlichkeit Ihres Unternehmens und es ist aus drei Teilen zusammengestellt: Design, Kommunikation und Verhalten. Sie manifestiert sich sichtbar durch all Ihre geschäftlichen Handlungen und definiert Ihre Marke und Philosophie. Wir haben erfolgreiche Unternehmensidentitäten für unsere Kunden durch unsere qualifizierten Designern und Marketing-Spezialisten entwickelt.
Ein Newsletter enthält in der Regel ein Hauptthema für seine Abonnenten. Ein Newsletter für die Beschreibung Ihrer Produkte oder Dienstleistungen zu benutzen ist eine sehr intelligente Marketing-Entscheidung, denn elektronische Korrespondenz hat mehr und mehr an Popularität als gedruckte, gewohnen. Wir entwerfen den perfekten Newsletter für Ihr Unternehmen.
Eine Abbildung ist ein Kunstwerk welche Textinformationen aktualisieren soll, indem Sie einige visuelle Darstellungen hinzufügt. Unsere Graphiker sind hochqualifiziert und können originelle und außergewöhnliche Abbildungen erzeugen, die Sie für Ihre Marketing-Kampagnen oder Druckmaterialien verwenden können.
Ihr Katalog zeigt Ihre Produkte zu Ihrer Zielgruppe und es sollte professionell und auffällig sein. Wenn Ihr Katalog gut konzipiert ist, so sind auch die Chancen dass auch Leute die keine Vorkenntnisse von Ihr Geschäft haben, den Katalog durchblättern. Sie erhalten von uns zur Auswahl verschiedene Designvorschläge und wir nehmen uns die Zeit, Ihre Ziele zu besprechen und planen Ihren Online-Vertrieb des Katalogs. Wir benutzen dabei unsere e-magazin Lösung.
Verpackung sollte ein wichtiger Aspekt Ihrer Werbekampagne werden. Es braucht kreatives Denken und Kenntnisse der Branche, um eine Produktverpackung zu entwerfen um die Kunden zu stimulieren damit diese Ihre Produkte erwerben. Die Entwürfe müssen nicht nur für die Kunden anregend sein, aber auch einfach zum drucken sein.
Werbeschilder sind visuelle Werbestrukturen, die man meist an Orten mit starkem Verkehrsaufkommen findet. Sie kommen in verschiedenen Größen und Formen und sie sind eine großartige Möglichkeit Ihre Botschaft an die Welt zu bringen.
Die Zeitungen sind eines der häufigsten Werbemittel heutzutage. Die Vorteile sind, dass sie eine Menge von Themen abdecken und damit der Leserkreis hoch ist. Werbefläche in einer Zeitung zu kaufen, ist eine kluge Entscheidung vor allem, wenn die Zeitung eine landesweite Abdeckung hat. Neben Mundpropaganda (das ist die billigste Form der Werbung) ist die Werbung durch Zeitungen eine sehr bequeme Lösung.
Magazine sind Publikationen, die nach einem regelmäßigen Zeitplan verteilt werden und sie richten sich an gezielte Kundenkreise. Aufgrund ihrer spezifischen Themen können Sie Ihre Zielgruppe auswählen, um Ihre Werbung zu vermarkten.
Ein e-magazin oder Katalog ist die Virtualisierung von Papier oder gedruckte Dokumente. Das Online-magazin bietet viele Vorteile wie zum Beispiel: Kostengünstigkeit, Online-Vertrieb die Ihre Kosten auf Null reduziert, Interaktivität durch Flash, Java und 3d-Animationen, Musik und Videos, Web-Präsenz, virales Marketing, einfache Mail-Kampagnen, direkte Bestellung aus dem Online-Katalog, verlinkte Produkte zu Ihren Web-Shop und vieles mehr. Die Vorteile sind beträchtlich viele im Vergleich zu einer gedruckten Version eines Kataloges. Nicht zu erwähnen, dass unsere Lösung absolut grün ist.
Es gibt eine wachsende Tendenz zur Nutzung von Flash / Java -Animationen, weil die Menschen auf visuelle Reize positiv reagieren. Eine Animation oder Cartoon wird mit Hilfe einer Animierungssoftware erzeugt und ist meist auf Webseiten in Form von Flash-Banner, Header, Logos und vieles mehr verwendet. Die Möglichkeiten sind unbegrenzt
Dies ist ein Prozess der Verkörperung und Animation von dreidimensionalen lebenden und leblosen Objekten mit Hilfe spezieller Software. Die 3d-Animationen sind sehr populär in der Medienbranche, da sie eine preiswerte Alternative zu einem TV Spot sind.
Videobearbeitung deckt ein breites Spektrum von Zwecken wie z.B: Verkauf, Training, Kommunikation, Events, TV-Spots, Videoclips, usw. Wir arbeiten mit Studios mit großen Know-how in der Videobearbeitung, Videoaufnahme und auch Verteilung. Interaktive Videos sind auch ein leistungsfähiges Marketing-Werkzeug, weil die Leute einfach auf bewegte Bilder besser als auf geschriebenen Text reagieren und Ihre Botschaft wird an Ihre Kunden nur in wenige Momente abgeliefert. Wir können gut entwickelte und gut produzierte Videos liefern, damit Sie Ihre Zielgruppe erreichen.
"Ein Bild sagt mehr als tausend Worte", aber unsere Philosophie ist, dass ein gutes Bild ein ganzes Wörterbuch wert ist. Wir arbeiten mit vielen Fotografen, die viele Bereiche von der Produkfotografie bis Porträts, Landschaft, Sport, Stillleben usw, abdecken. Unsere Partnerfotografen sind sehr erfahren und besitzen hoch entwickelte Ausrüstung.
Wir haben mehr als 2 Jahren in der Werbeartikel-Industrie gearbeitet. Wir kennen viele Lieferanten und Händler von Werbeartikeln aus Österreich und dem Ausland. Wir haben auch viele Kontakte von Werbeartikel Lieferanten und Händler in Osteuropa welche erhebliche Preise anbieten.
Einige unserer Mitarbeiter sprechen Rumänisch als Muttersprache, andere besitzen Deutsche und Englische Sprachdiplomen. Wir haben an Übersetzungsprojekten gearbeitet wie z.B Google Adwords Kampagnen oder Websiteübersetzungen vom Deutschen ins Englische und umgekehrt. Wir haben auch erfahrene Partner, die sich mit der Übersetzung von Büchern beschäftigen.
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Hier finden Sie einge unserer Kunden
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Flash
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Wir behandeln jedes Projekt einzeln, dass heißt wir legen besonderes Wert auf Details. Jedes Projekt, wird mit Ihnen zusammen besprochen und wir präsentieren Ihnen die beste Lösung für die Realisierung. Wir halten Sie mit dem Fortschritt des Projekts immer auf dem Laufenden und wir betrachten das Projekt als abgeschlossen, nur wenn Sie 100% zufrieden sind. Hier finden Sie einige unserer Projekte
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Omnis 7 verfügt auch über ein Entwicklerstudio für mobile Anwendungen und verpflichtet sich, qualitativ hochwertiger Software für iPhone/iPad, Windows Mobile 7 und Android herzustellen. Hier können Sie einige Projekte sehen
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Neilreichgasse 35/6/4
1100 Wien
AUSTRIA
Tel: + 43 660 5684983
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Web: www.omnis7.com
           
So kommen wir ins Gespräch:
Geschäftsführung:
Herr Virgil Florea
Email: vflorea@omnis7.com

Allgemeine Anfragen:
Frau Cristina Florea
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2011. Omnis7. Alle Rechte vorbehalten.
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Florea Virgil
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Inhaber und Inhaltlich verantwortlich:
Virgil Florea

Standesvertretung:
Wirtschaftskammer Wien, Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation; Mitgliedsnummer: 0755647

Unternehmensgegenstand:
Werbeagentur

Bankverbindung:
KtoNr.: 29545860200
BLZ: 20111 bei Erste Bank
IBAN: AT15 2011 1295 4586 0200
BIC: GIBAATWWXXX
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Werbeagentur Omnis7

1. Anwendungsbereich

1.1. Die Werbeagentur Omnis7 erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

1.2. Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform; das gilt auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis.

1.3. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners
werden selbst bei Kenntnis nur dann wirksam, wenn sie von der Agentur ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.

1.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.


2. Zustandekommen des Vertrages

2.1. Basis für den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot der Agentur Omnis7 bzw der Auftrag des Kunden, in dem der Leistungsumfang und die Vergütung festgehalten sind. Die Angebote der Agentur Omnis7 sind freibleibend und unverbindlich.

2.2. Erteilt der Kunde einen Auftrag, so ist er an diesen zwei Wochen ab dessen Zugang bei der Agentur Omnis7 gebunden. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Auftrags durch die Agentur zustande. Die Annahme hat in Schriftform (zB durch Auftragsbestätigung) zu erfolgen, es sei denn, dass die Agentur zweifelsfrei zu erkennen gibt (zB durch Tätigwerden aufgrund des Auftrages), dass sie den Auftrag annimmt.


3. Leistungsumfang , Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden

3.1. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Auftrag des Kunden bzw der Leistungsbeschreibung oder den Angaben im Vertrag. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der Schriftform.

3.2. Alle Leistungen der Agentur sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt.

3.3. Der Kunde wird die Agentur unverzüglich mit allen Informationen und Unterlagen versorgen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Vorgängen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese Umstände erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Agentur wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

3.4. Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc) auf eventuelle bestehende Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Die Agentur haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen.


4. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter

4.1. Die Agentur Omnis7 ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen Dritter zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Besorgungsgehilfe“ oder „Freelancer“).

4.2. Die Beauftragung von Besorgungsgehilfen oder Freelancer erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, in jedem Fall aber auf Rechnung des Kunden.

4.3. Die Agentur Omnis7 wird Besorgungsgehilfen sorgfältig auswählen und darauf achten, dass diese über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen.


5. Termine

5.1. Frist- und Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw zu bestätigen. Die Agentur bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er der Agentur eine angemessene, mindestens aber 14 Tage währende Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an die Agentur.

5.2. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur.

5.3. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern der Agentur – entbinden die Agentur jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Gleiches gilt, wenn der Kunde mit seinen zur Durchführung des Auftrags notwendigen Verpflichtungen (zB Bereitstellung von Unterlagen oder Informationen), im Verzug ist. In diesem Fall wird der vereinbarte Termin zumindest im Ausmaß des Verzugs verschoben.


6. Rücktritt vom Vertrag

Die Agentur Omnis7 ist insbesondere zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn

• die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich ist oder trotz Setzung einer Nachfrist weiter verzögert wird;

• berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der Agentur weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Agentur eine taugliche Sicherheit leistet.


7. Honorar

7.1. Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Ab einem Auftragsvolumen in der Höhe von EUR 500,- ist die Agentur berechtigt, bis zu 25% des vereinbarten Honorars sofort nach Auftragserteilung in Rechnung zu stellen.

7.2. Für die erbrachten Leistungen und die Abgeltung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte erhält die Agentur mangels abweichender Vereinbarung ein Honorar in der Höhe von 10 % des über sie abgewickelten Werbeetats. Das Honorar versteht sich exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

7.3. Alle Leistungen der Agentur Omnis7, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der Agentur erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.

7.4. Kostenvoranschläge der Agentur Omnis7 sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der Agentur schriftlich veranschlagten um mehr als 10 % übersteigen, wird die Agentur den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt.

7.5. Für alle Arbeiten der Agentur Omnis7, die aus welchem Grund auch immer vom Kunden nicht zur Ausführung gebracht werden, gebührt der Agentur eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Agentur Omnis7 zurückzustellen.


8. Zahlung

8.1. Die Rechnungen der Agentur werden netto Kassa ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig und sind, sofern nicht anderes vereinbart wurde, binnen zehn Kalendertagen ab Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von 10 % p.a. als vereinbart. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Agentur.

8.2. Der Kunde verpflichtet sich, alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendige Kosten, zu tragen.

8.3. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die Agentur sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.

8.4. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Agentur aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von der Agentur schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden wird ausgeschlossen.


9. Präsentationen

9.1. Für die Teilnahme an Präsentationen steht der Agentur ein angemessenes Honorar zu, das mangels Vereinbarung zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand der Agentur für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt.

9.2. Erhält die Agentur nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen der Agentur, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum der Agentur; der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form immer – weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verwertung ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Agentur nicht zulässig.

9.3. Ebenso ist dem Kunden die weitere Verwendung der im Zuge der Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte untersagt und zwar unabhängig davon, ob die Ideen und Konzepte urheberrechtlichen Schutz erlangen. Mit der Zahlung des Präsentationshonorars erwirbt der Kunde keinerlei Verwertungs- und Nutzungsrechte an den präsentierten Leistungen.

9.4. Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung von Kommunikationsaufgaben nicht in von der Agentur gestalteten Werbemitteln verwertet, so ist die Agentur berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden.


10. Eigentumsrecht und Urheberschutz

10.1. Alle Leistungen der Agentur Omnis7 einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Agentur und können von der Agentur jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit der Agentur darf der Kunde die Leistungen der Agentur nur selbst, ausschließlich in Österreich und nur für die Dauer des Agenturvertrages nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der Agentur setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der Agentur dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus.

10.2. Änderungen von Leistungen der Agentur, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätig werdende Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.

10.3. Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung der Agentur erforderlich. Dafür steht der Agentur und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

10.4. Für die Nutzung von Leistungen der Agentur bzw. von Werbemitteln, für die die Agentur konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Agenturvertrages unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht – ebenfalls die Zustimmung der Agentur notwendig.

10.5. Dafür steht der Agentur im 1. Jahr nach Vertragsende der volle Anspruch der im abgelaufenen Vertrag vereinbarten Agenturvergütung zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Agenturvergütung mehr zu zahlen.


11. Kennzeichnung

11.1. Die Agentur ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die Agentur und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

11.2. Die Agentur ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrem Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende Geschäftsbeziehung hinzuweisen.


12. Gewährleistung und Schadenersatz

12.1. Der Kunde hat allfällige Reklamationen unverzüglich, jedenfalls jedoch innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch die Agentur schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Leistung durch die Agentur zu.

12.2. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Kunde der Agentur alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Agentur ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich ist, oder für die Agentur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist.

12.3. Die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB zu Lasten der Agentur ist ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind vom Kunden zu beweisen.

12.4. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur beruhen.

12.5. Jeder Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens geltend gemacht werden.

12.6. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Auftragswert exklusive Steuern begrenzt.


13. Haftung

13.1. Die Agentur wird die ihr übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und den Kunden rechtzeitig auf für sie erkennbare Risiken hinweisen. Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die auf Grund der Werbemaßnahme (der Verwendung eines Kennzeichens) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Agentur ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist; insbesondere haftet die Agentur nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter.

13.2. Die Agentur haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften lediglich für Schäden, sofern ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.


14. Anzuwendendes Recht

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Agentur ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.


15. Erfüllungsort und Gerichtsstand

15.1. Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur.

15.2. Als Gerichtsstand für alle sich unmittelbar zwischen der Agentur und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz der Agentur örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart.